Brettspiel / Kartenspiel herausgeben: Wer ein Spiel herausgeben möchte, steht spätestens bei der Erstellung der Druckdaten für die Schachtel vor der Frage: Welche Informationen muss eine Spiele-Schachtel enthalten, damit sie rechtlich korrekt ist?
Wer in Deutschland ein Spiel auf den Markt bringt und vertreibt, ist „Inverkehrbringer“ des Spiels und muss strenge Regeln einhalten. Alle Komponenten des Spiels müssen nach DIN EN 71 (Europ. Spielzeugrichtlinie) getestet sein. Am besten bestellt man bereits getestete Bestandteile bzw. lässt das Spiel bei einem Hersteller für Spielzeug produzieren. Möchte man Komponenten verwenden, die noch nicht getestet wurden, muss man sich selbst um Testung im Labor kümmern. Das kostet pro Komponente etwa 1.000 Euro.
Wer sich dazu beraten lassen möchte, dem empfehle ich das Beratungsangebot des Vereins „Wir machen Spielzeug e.V.“ (Website oder Facebook-Seite).
Zurück zur Frage:
Spiel herausgeben – was schreibe ich auf die Schachtel? Welche Informationen sind vorgeschrieben?
Es gibt Pflichtinformationen, die auf jeden Fall auf die Schachtel gedruckt werden müssen. Weitere Informationen sind erlaubt – auf Spieleverpackungen üblich sind z.B. Alters- und Zeitangaben, ein Klappentext und die Aufzählung des Spielmaterials.
Pflichtinfos
1. Name, Gesellschaftsform und Adresse des Inverkehrbringers
Verpflichtend ist die Postanschrift.
Optional kann auch Website, Mailadresse, Telefonnummer, Ansprechpartner etc. auf die Schachtel geschrieben werden.
2. CE Zeichen
Die Form darf nicht verändert werden. Minimale Höhe 5mm. Eine Farbmodifikation ist optional.
Infos und Download (verschiedene Formate) HIER.
ACHTUNG! Das CE Zeichen MUSS auf die Schachtel gedruckt werden, wenn es sich um Spielzeug handelt. Unter Spielzeug fällt alles, was von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet wird.
Das CE Zeichen darf aber nur aufgedruckt werden, wenn auch wirklich alle enthaltenen Komponenten der DIN EN 71 entsprechen.
3. Warnhinweis bezüglich Alter
Text:
ACHTUNG! Nicht für Kinder unter 3 Jahren. Enthält verschluckbare Kleinteile.
„Achtung“ muss in Fettschrift und in Großbuchstaben geschrieben sein und ein Ausrufezeichen enthalten.
Minimale Buchstabenhöhe ist 2,5 mm.
„Nicht für Kinder…“: Buchstabenhöhe mindestens 1,5 mm.
Wenn zusätzlich ein Symbol verwendet wird (ist aber nicht zwingend vorgeschrieben): Mindestdurchmesser des Symbols 10 mm. Keine Änderung der Farben.
4. Identifikationsnummer
Sie bekommen eine Liste mit Nummern, jede Nummer wird einem Produkt zugeordnet. Wenn Sie auf das Produkt den Strichcode drucken wollen können Sie bei GS1 Germany kostenpflichtig Strichcodes zu Ihren Nummern bestellen, oder Sie wandeln Ihre Nummern in einem kostenlosen Generator Tool um, wir benutzen dafür diesen)
5. Folgender Hinweis
Infos, die üblich, aber nicht verpflichtend sind
1.Titel + ev. Untertitel
2. Kurze Beschreibung des Spiels
3. Anzahl der Spieler + empfohlenes Spielalter
Gerne wird auch die Dauer des Spiels angegeben. Entweder als Text oder in Form von Symbolen. Die Symbole können frei entworfen werden, es gibt dazu keine Vorgaben.
4. SpieleautorIn(en), mittlerweile auch GrafikerIn, Copyright-Angaben
5. Logo des Verlages / Unternehmens
+ ev. Logos von Sponsoren und Partnern
6. Made in… (Germany, EU, China…)
7. Inhalt des Spiels
Auflistung der Bestandteile des Spiels. Gerne wird – wenn genug Platz ist – die Liste mit Bildern versehen.
8. QR Code
Wenn ein QR Code auf die Schachtel gedruckt wird, sollte eine wirklich gute, informative Landingpage dazu angelegt werden, auf die der Spieler nützliche Informationen findet.
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