Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Ideenfeld GmbH, Gubener Straße 44 , 10243 Berlin, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Frau Karin Janner (im Folgenden: Ideenfeld GmbH genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB.
c) Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
Die Ideenfeld GmbH ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. Ideenfeld GmbH wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl die Ideenfeld GmbH als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Im Rahmen dieser AGB können Kunden über die Webseite www.spieltz.de Spiele sowie Spielmaterial erwerben, die von der Ideenfeld GmbH selbst entworfen wurden und/oder mithilfe von Fotos oder Grafiken des Kunden individuell für den Kunden hergestellt werden. Der Kunde kann entweder ein bereits entworfenes Spiel mit seinem Unternehmens-Logo versehen (White Label) oder von der Ideenfeld GmbH ein besonderes Spiel zu einem speziellen Thema entwickeln lassen (z.B. als Werbegeschenk für ihre Kunden, Mitarbeiter-geschenk, gebrandetes Riesenspiel) und es anschließend verschenken oder an seine Endkunden weiterverkaufen.
Soweit der Kunde selbst bereits ein Spiel fertig entwickelt und gestaltet hat, kann er dieses über die Ideenfeld GmbH produzieren bzw. drucken lassen.
§ 3 Vertragsschluss
a) Vertragsschluss
Der Vertragsschluss kommt durch individuellen Antrag und die darauf bezogene Annahmeerklärung zustande. Die Ideenfeld GmbH bietet auf ihrer Internetseite Produkte zum Kauf an. Der Kunde stellt zunächst eine unverbindliche Anfrage zu den gewünschten Produkten. Anschließend sendet die Ideenfeld GmbH dem Kunden ein verbindliches Angebot inklusive Preisinformation zu. Der Kunde kann das Angebot innerhalb von einer Woche nach Zugang des Angebots annehmen. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen der Ideenfeld GmbH und dem Kunden zustande.
b) Speicherung des Vertragstexts
Eine Speicherung des Vertragstextes findet nicht statt, da der Vertrag durch individuelle Erklärungen zustande kommt.
§ 4 Erfüllungsortvereinbarung
Als Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus der Vertragsbeziehung ist der Geschäftssitz der Ideenfeld GmbH in Berlin vereinbart.
§ 5 Leistung
a) Allgemein
Die Ideenfeld GmbH ist eine Agentur, die Werbespiele (Brett-, Karten- und Legespiele) entwickelt, gestaltet, produziert, vermarktet sowie vertreibt und ihre Kunden bei allen Schritten, von der ersten Idee über das fertige Spiel bis zu Marketing, Vertrieb und Kampagnenplanung, unterstützt. Je nach Aufgabenstellung setzt die Ideenfeld GmbH komplette Spieleprojekte um oder übernimmt einzelne Aufgaben, wie z.B. Themenrecherche, grafische Umsetzung, Text / Lektorat oder Produktion.
b) Leistungserbringung
Die Ideenfeld GmbH ist berechtigt, den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
c) Teillieferungen
Die Ideenfeld GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von durch die Ideenfeld GmbH zu verantwortenden Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.
d) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der Ideenfeld GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die Ideenfeld GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Ideenfeld GmbH dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
e) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die Ideenfeld GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die Ideenfeld GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
f) Ausschluss der Lieferung
Postfachanschriften werden nicht beliefert.
g) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die Ideenfeld GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.
h) Leistungsänderung bei Dienst- und Werkleistungen
Soweit der Kunde Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistung verlangt, auch wenn die Leistung bereits erbracht oder die Ware bereits ausgeliefert wurde, behält sich die Ideenfeld GmbH vor, den infolge der Änderung eintretenden Zeitverzögerung und Mehraufwand zu ermitteln, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind. Die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Wird keine Einigung zwischen den Parteien erzielt, so kann die Ideenfeld GmbH Änderungswünsche des Kunden zurückweisen. Leistungsänderungen, die die Erbringung des Werks nicht nur unerheblich beeinflussen, sind in schriftlichen Zusatzvereinbarungen festzuhalten.
§ 6 Druckqualität
a) Grafiklieferung
Der Kunde hat der Ideenfeld GmbH Druckgrafiken zu übermitteln, die für die entsprechende Druckart ausreichende Qualität aufweisen. Der Kunde ist für die von ihm übermittelte Qualität der Druckvorlage allein verantwortlich.
b) Grafikerstellung
Soweit die Ideenfeld GmbH mit der Erstellung der Grafik beauftragt wird , erfolgt diese mit der für den Druck erforderlichen Auflösung (mindestens 150 dpi Auflösung in Originalgröße). Der Kunde erhält einen Korrekturabzug (z.B. als PDF-Datei), der vom Kunden genau zu prüfen ist. Dabei geht die Ideenfeld GmbH von einer druckfähigen Druckgrafik aus, wenn der Korrekturabzug bestätigt wird. Sobald der Kunde diese Druckfreigabe erteilt, können Änderungswünsche nicht mehr hervorgebracht werden.
§ 7 Zahlung
a) Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz der Ideenfeld GmbH vereinbart wird. Die jeweiligen Versandkosten sind der auf www.spieltz.de hinterlegten Versandkostentabelle zu entnehmen. Die genauen Preise und Zahlungs-bedingungen ergeben sich jeweils aus der Auftragsbestätigung.
b) Zahlungsarten
Die Bezahlung erfolgt nach Wahl des Kunden per Vorkasse, Paypal, Sofortüberweisung, Kreditkarte oder Lastschrift. Die Ideenfeld GmbH behält sich jedoch vor, im Einzelfall die Auswahlmöglichkeiten der Bezahlverfahren abhängig vom Bestellwert, der Versandregion oder aus anderen sachlich gerechtfertigten Gründen einzuschränken.
c) Fälligkeit und Zahlungsverzug
Kaufpreis und Versandkosten sind sofort und ohne Abzug fällig. Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei der Ideenfeld GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Ideenfeld GmbH vor, Mahn-gebühren in Höhe von 5 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens-ersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Ideenfeld GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
d) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.
e) SEPA-Zahlungen und Pre-Notification
Rechnungen können über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. Dazu erteilt der Kunde der Ideenfeld GmbH ein entsprechendes Mandat (SEPA-Basis-Mandat, bzw. falls möglich ein SEPA-Firmen-Mandat). Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / – Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird für B2B-SEPA-Lastschriften auf 1 Tag verkürzt. Bei CORE, der Standard-Lastschrift, wird bei einer Erstlastschrift (FRST)/ Einmallastschrift (OOFF) die Frist auf 5 Tage und bei der Folgelastschrift (RCUR) auf 2 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch der Ideenfeld GmbH verursacht wurde.
§ 8 Verantwortlichkeit des Kunden
a) Inhalt des Kundenauftrags
Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Geschmacksmuster-, Urheber-, Namens- sowie Persönlichkeitsrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an die Ideenfeld GmbH, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben. Für den Fall, dass Dritte auf den Fotos erkennbar sind, bestätigt der Kunde die vorherige Einwilligung der Person.
b) Freistellung
Der Kunde hält die Ideenfeld GmbH von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber der Ideenfeld GmbH geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
c) Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. Die Ideenfeld GmbH kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da die Ideenfeld GmbH keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
a) Allgemein
Die von der Ideenfeld GmbH gelieferten Waren, Werke und Materialien bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der Ideenfeld GmbH. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhält, an der Ideenfeld GmbH ab. Der Kunde ist, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
b) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde die Ideenfeld GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der Ideenfeld GmbH entstandenen Ausfall.
c) Weiterveräußerung
Der Kunde ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an der Ideenfeld GmbH in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Ideenfeld GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. der Ideenfeld GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs-verpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
d) Umbildung, Be- und Verarbeitung
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden stets namens und im Auftrag für der Ideenfeld GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der Ideenfeld GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Ideenfeld GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache der Ideenfeld GmbH zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der Ideenfeld GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für der Ideenfeld GmbH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an der Ideenfeld GmbH ab, die dem Kunden durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der Ideenfeld GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
e) Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist der Ideenfeld GmbH berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, der Ideenfeld GmbH erklärt dies ausdrücklich schriftlich.
f) Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, ist der Ideenfeld GmbH auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
§ 10 Gewährleistung für Kaufverträge
a) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch.
b) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.
c) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet die Ideenfeld GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
d) Gewährleistung
Abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften gelten folgende Bestimmungen: Im Falle eines Mangels leistet die Ideenfeld GmbH nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.
e) Rügeobliegenheit
Kunden müssen offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
f) Gewährleistung für gebrauchte Waren
Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies schließt nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Gewährleistung für Werkverträge
a) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangt der Kunde Nacherfüllung, kann der Ideenfeld GmbH nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.
b) Rechte bei unwesentlichen Mängeln
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessen Minderung des Preises zu.
c) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu leisten. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
d) Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Sache geht bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über.
e) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.
f) Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang.
§ 12 Lizenzvereinbarung
a) Urheberrecht bei Dienstleistungen
Von der Ideenfeld GmbH entwickelte Spiele einschließlich sämtlicher autorisierte Kopien sind geistiges Eigentum der Ideenfeld GmbH. Dies gilt auch, soweit das erstellte Werbespiel auf Vorschläge oder die Mitarbeit des Kunden hin spezifiziert wurde.
b) Lizenzerteilung bei Dienstleistungen
Die Ideenfeld GmbH wird dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher, den Vertrag betreffender Rechnungen, alle für den Kunden erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllt er die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
c) Lizenzbedingungen
Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung der Ideenfeld GmbH.
Dem Kunden ist weder die Unterlizenzierung, noch der Vertrieb oder die Vervielfältigung gestattet. Zum Zwecke der Sicherheit und für die Dauer der Lizenzerteilung ist dem Kunden die Anfertigung von Sicherheitskopien gestattet.
d) Schadensersatz
Die Ideenfeld GmbH behält sich das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.
§ 13 Haftung
a) Haftungsausschluss
Die Ideenfeld GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Gegenüber Unternehmern haftet die Ideenfeld GmbH im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.
b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von der Ideenfeld GmbH in Berlin vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.